corner_logo_bl logo_bak corner_logo_br
nav_t_bak

bridge
bridge_bak Jüdisches Sozialwerk
Logo

Im Oktober 2006 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Jüdischen Bildungs-, Kultur- und Sozialwerkes in Schleswig-Holstein statt. In dieser Versammlung wurden die neuen Ziele und eine neue Satzung des Vereins besprochen, die seit März 2007 gültig ist. Seit März gibt es auch einen neuen Vorstand (Frauke Ohnholz, Wolfgang Seibert, Jurij Budnikov).
Der 1997 gegründete Verein war der Wegbereiter zur Gründung bzw. Wiedergründung von jüdischen Gemeinden in Schleswig-Holstein. Heute sind unsere Gemeinden in Landesverbänden organisiert und finanziell durch den Staatsvertrag grundversorgt. Nichtsdestotrotz gibt es noch viel zu tun. Das Sozialwerk versteht sich nun als Unterstützer der Gemeinden in ihren sozialen, kulturellen und z.T. auch religiösen Aufgaben.

Jeder kann Mitglied werden, egal ob er einer jüdischen Gemeinde angehört oder nicht. Sie können die Arbeit des Vereins auch ohne Mitgliedschaft unterstützen:

Sparkasse Südholstein / Kontonummer 1514 05 44 / BLZ 230 510 30

Für Spenden bis 100 Euro genügt der Überweisungsbeleg, ab 100 Euro stellen wir Ihnen gern eine Spendenquittung aus.

Sie erreichen uns per Email info(at)Juedisches-Sozialwerk.de oder telefonisch

Frauke Ohnholz

040 / 182 055 94
(deutsch)
 

allgemeine Fragen, Kultur

Wolfgang Seibert

04101 / 83 50 37 und
04101 / 83 77 06
(deutsch und russisch)
 

Krankenbetreuung (Bikkur Cholim)
Todesfall (Chewra Kaddischa)

Inna Shames

 0431 / 65 75 030
(deutsch und russisch)

Sozial- und Migrationsberatung

Chewra Kaddischa

Einen Menschen in Würde zu beerdigen, ist ein Gebot, eine Mitzwa, die unabhängig von jeglicher Religiösität eingehalten werden sollte. Unsere Toten werden in größter Schlichtheit beerdigt, da es im Tod keine Unterschiede mehr gibt. Die Angehörigen werden in ihrer Trauer nicht allein gelassen. Wir sorgen uns um sie und kümmern uns in den ersten Tagen um alles notwendige.
Obwohl dieses Gebot für jeden allein gilt, ist es hilfreich, wenn die Gemeinden eine Chewra Kaddischa, eine so genannte Beerdigungsbrüderschaft haben. Mit ihnen haben wir im Trauerfall die notwendigen und hilfreichen Ansprechpartner.
Anfang Oktober 2007 wurde eine Chewra Kaddischa für Schleswig-Hosltein gegründet. Sie hat derzeit ca. 10 Mitglieder.

Chewra Kaddischa

Rufnummer für Mitglieder der Jüdischen Gemeinden bei einem Todesfall in der Familie:

04104 / 83 50 37 oder 04101 / 83 77 06

An beiden Telefonen sind auch Anrufbeantworter, die regelmäßig abgehört werden und auf denen Sie in Russisch und Deutsch Ihre Nachrichten hinterlassen können.